Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
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Ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger - was ist das überhaupt?
Mit Wirkung vom 29.11.2008 ist das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz in Kraft
getreten. Wesentliche Neuerungen in diesem Gesetz sind die Lockerung des Kehrmonopols, die Vergabe der Kehrbezirke auf Zeit sowie die Übertragung der Verantwortung
und Haftung auf die Hauseigentümer. Bisher versorgte Sie alleine Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister innerhalb seines Kehrbezirks mit sämtlichen Leistungen rund
um Feuerstätte und Abgasanlage. Das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz sieht
nun vor, dass Sie ab 2013 jeden zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb mit Reinigungs-,
Mess- und Überprüfungsaufgaben beauftragen können. Die so genannten "hoheitlichen"
Aufgaben wie Brandschutz und die Abnahme von Feuerungsanlagen sind dem "bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger" vorbehalten. Im Wesentlichen werden alle Bezirksschornsteinfegermeister zu bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern, die Sie dann in
gewohnter Weise zuverlässig und kompetent rund um Ihre Feuerstätten und Abgasanlagen betreuen werden.
Warum ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die allererste Wahl?
Aufgrund der Lockerung des Kehrmonopols können Sie sich zwar auch andere Schornsteinfeger für die Durchführung der nicht hoheitlichen Dienstleistungen wie Reinigungs-,
Mess- und Überprüfungsarbeiten anbieten. Dennoch bleibt Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für Sie immer allererste Wahl, denn:
1. Als Schornsteinfegerinnungsbetrieb ist er den handwerklichen Ausführungsregeln und
Qualitätsstandards des Schornsteinfegerhandwerks verpflichtet. Jeder unserer Mitgliedsbetriebe ist darüber hinaus nach DIN EN ISO 9001 und 14001 zertifiziert und wird regelmäßig von unabhängiger Stelle überwacht.
2. Ein lückenloses Aus- und Weiterbildungssystem im Schornsteinfegerhandwerk sorgt
dafür, dass alle bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger immer auf dem aktuellen Wissensstand
bzgl. Neuerungen in Sachen Sicherheit, Umwelt
und Energieeinsparung sind.
3. Durch seine langjährige Betreuung, kennt niemand sonst Ihre Heizungsanlage besser. Auf
Basis einer lückenlosen Dokumentationen Ihrer
Anlagentechnik kann er Sie verlässlich und unabhängig in allen Fragen rund um Ihre Feuerstätten
und Abgasanlagen beraten.
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