- Die Arbeiten
des Schornsteinfegers basieren im Wesentlichen auf zwei Rechtsgrundlagen.
Hier ein kurzer Überblick:
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- 1. Sicherheit : KÜO
- Die Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) regelt das ureigenste
Aufgabengebiet des Schornsteinfegerhandwerks: die Betriebs- und Brandsicherheit.
Im Rahmen dieser regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung
kontrolliert der Schornsteinfeger beispielsweise den Kohlenmonoxid (CO)-Gehalt
und den ungehinderten Abzug der Abgase. Außerdem prüft und reinigt
er Schornsteine und Abgasleitungen. Die neue KÜO gilt seit Januar 2010
bundesweit.
- 2. Umweltschutz: 1. BImSchV
Die in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(1. BImSchV) erfassten Aufgaben dienen dem Umweltschutz. Der Schornsteinfeger
ermittelt zum einen den Wärmeverlust über die Abgase von Öl-
und Gasheizungen und zum anderen Rußmenge bzw. Ölrückstände.
Neuerdings wird auch der CO-Gehalt bei Ölheizungsanlagen erfasst. Die
Ergebnisse geben Hinweise darauf, ob eine Anlage effizient und umweltschonend
arbeitet. Für jeden Messwert gelten bestimmte Grenzwerte, die nicht überschritten
werden dürfen. Bei Heizkesseln
für feste Brennstoffe (z.B. Pellet- oder Hackschnitzelheizungen) werden
Staubemissionen und der CO-Gehalt überprüft.
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