Immissionsschutzmessung
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Ihr Schornsteinfeger kommt zur
Immissionsschutzmessung
Die Immissionsschutzmessung dient in erster Linie dem Umweltschutz. Der Schornsteinfeger ermittelt im Rahmen dieser Messung den Abgasverlust bei Öl- und Gasheizungen und kontrolliert,
ob und in welchen Mengen umweltbelastende Partikel über Heizabgase in die Umwelt gelangen.
Dabei orientiert er sich an gesetzlichen Grenzwerten.
Abgasverlust:
Der Schornsteinfeger errechnet auf Basis der von ihm erhobenen Messdaten
den Wärmeverlust über die Heizabgase in Prozent. Ist dieser Wert zu hoch, arbeitet die Anlage
ineffizient und unwirtschaftlich, da zu viel Wärme ungenutzt durch den Schornstein entweicht.
Der Gesetzgeber schreibt bestimmte Grenzwerte für den Abgasverlust vor: Je nach Nennwärmeleistung der Anlage darf der Wert bei 9 Prozent (über 50 kW), 10 Prozent (über 25 bis 50 kW)
und 11 Prozent (von 4 bis 25 kW) liegen. Die Abgasverlustmessung gibt dem Besitzer wichtige
Hinweise zur Energieeinsparung und zum umweltfreundlichen Heizen.
Rußzahl und Ölderivate:
Neben der Abgasverlustmessung kontrolliert der Schornsteinfeger bei
Ölheizungsanlagen die Heizabgase auch auf Rußablagerungen und Ölrückstände (=Ölderivate).
Dabei entnimmt er Proben aus dem Abgasstrom zur Auswertung und vergleicht das Filterergebnis mit den vorgeschriebenen Grenzwerten. Die dabei ermittelte Rußzahl dient als Maß für die
Rußkonzentration. Erhöhte Mengen an Ruß oder Ölrückstände geben
häufig Hinweise auf einen fehlerhaften Betrieb der Anlage. Defekte Anlagen belasten die Umwelt mit schädlichen Emissionen und treiben den
Brennstoffverbrauch in die Höhe. Daher prüft der Schornsteinfeger das
Emissionsverhalten von Heizungsanlagen und weist die Besitzer gleichzeitig auf mögliche Mängel der Anlage hin.
CO und Staub:
Bei Heizungsanlagen für feste Brennstoffe (Scheitholz,
Pellets, Kohle usw.) kontrolliert der Schornsteinfeger die Menge an umweltbelastenden Staubpartikeln sowie die Kohlenmonoxid (CO)-Konzentration in den Heizabgasen. Auch bei diesen Anlagen gibt es bestimmte
Grenzwerte für CO und Staub, die nicht überschritten werden dürfen.
Die Menge der ausgestoßenen Partikel ermittelt der Schornsteinfeger
über eine Probe des Abgasstroms.
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