Feuerstättenbescheid
		
        
        - 
Ihr Fahrplan für ein sicheres, warmes Zuhause           
Ab 2013 führt der für Sie zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zweimal alle 7 Jahre eine 
Feuerstättenschau in Ihrem Gebäude durch. Diese Begutachtung aller Feuerungsanlagen (Feuerstätte einschließlich Abgasanlage) dient dem vorbeugenden Brandschutz. Nur 
mit betriebs- und brandsicheren Feuerungsanlagen lässt sich ein warmes Zuhause auch 
unbetrübt  genießen,  denn  keine  Feuerstätte  ist  eigensicher,  und  selbst  unbedeutende 
Baufehler oder Verschleißerscheinungen können zu Hausbränden oder Gefahren für Leib 
und Leben führen. Niemand als Ihr Schornsteinfeger weiß besser, worauf zu achten ist, 
um Gefahren zu vermeiden. Daher hat ihn der Gesetzgeber trotz weitgehender Liberalisierung der Schornsteinfegerarbeiten alleine mit dieser wichtigen Aufgabe betraut. Ihre 
Sicherheit, für die wir persönlich haften, ist uns wichtig. Nach jeweils erfolgter Feuerstättenschau erhalten Sie zukünftig einen Feuerstättenbescheid. Dieser gibt Ihnen als Eigentümer Auskunft darüber, welche Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an den in 
Ihrem Gebäude betriebenen Feuerungsanlagen durchzuführen sind und verzeichnet die 
jeweils einzuhaltenden Fristen. Nach dem neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz wird 
Ihnen nun die Verantwortung dafür übertragen, dass alle auf dem Feuerstättenbescheid 
vermerkten Tätigkeiten an Ihren Feuerungsanlagen durchgeführt werden. Die Ausführung 
können Sie ab 2013 frei an dafür zugelassene Schornsteinfeger übertragen, die Ihnen 
die ordnungsgemäße Durchführung nach Abschluss der Arbeiten auf dafür vorgesehenen 
Formularen bestätigen müssen. Diese müssen Sie dann an 
Ihren  zuständigen bevollmächtigten  Bezirksschornsteinfeger  weiterleiten.  Dieser 
kontrolliert die Durchführung der vorgeschriebenen Arbeiten 
und die Einhaltung der Fristen und löst ggf. Mahnungen bzw. 
Ersatzvornahmen aus. Von der Verantwortung, die Ihnen der 
Gesetzgeber übertragen hat, können wir Sie leider nicht entbinden. Sofern Sie jedoch Ihren zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in gewohnter Weise auch weiterhin mit der Ausführung 
der notwendigen Arbeiten beauftragen, können wir Ihnen den 
lästigen  und  zeitraubenden  Formularkrieg  ersparen.  Weitere 
Informationen finden Sie unter: www.schornsteinfeger.de
                                            
                 klicken Sie hier, um das Kundeninformationsblatt herunterzuladen