Feuerstättenbescheid
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Ihr Fahrplan für ein sicheres, warmes Zuhause
Ab 2013 führt der für Sie zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zweimal alle 7 Jahre eine
Feuerstättenschau in Ihrem Gebäude durch. Diese Begutachtung aller Feuerungsanlagen (Feuerstätte einschließlich Abgasanlage) dient dem vorbeugenden Brandschutz. Nur
mit betriebs- und brandsicheren Feuerungsanlagen lässt sich ein warmes Zuhause auch
unbetrübt genießen, denn keine Feuerstätte ist eigensicher, und selbst unbedeutende
Baufehler oder Verschleißerscheinungen können zu Hausbränden oder Gefahren für Leib
und Leben führen. Niemand als Ihr Schornsteinfeger weiß besser, worauf zu achten ist,
um Gefahren zu vermeiden. Daher hat ihn der Gesetzgeber trotz weitgehender Liberalisierung der Schornsteinfegerarbeiten alleine mit dieser wichtigen Aufgabe betraut. Ihre
Sicherheit, für die wir persönlich haften, ist uns wichtig. Nach jeweils erfolgter Feuerstättenschau erhalten Sie zukünftig einen Feuerstättenbescheid. Dieser gibt Ihnen als Eigentümer Auskunft darüber, welche Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an den in
Ihrem Gebäude betriebenen Feuerungsanlagen durchzuführen sind und verzeichnet die
jeweils einzuhaltenden Fristen. Nach dem neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz wird
Ihnen nun die Verantwortung dafür übertragen, dass alle auf dem Feuerstättenbescheid
vermerkten Tätigkeiten an Ihren Feuerungsanlagen durchgeführt werden. Die Ausführung
können Sie ab 2013 frei an dafür zugelassene Schornsteinfeger übertragen, die Ihnen
die ordnungsgemäße Durchführung nach Abschluss der Arbeiten auf dafür vorgesehenen
Formularen bestätigen müssen. Diese müssen Sie dann an
Ihren zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger weiterleiten. Dieser
kontrolliert die Durchführung der vorgeschriebenen Arbeiten
und die Einhaltung der Fristen und löst ggf. Mahnungen bzw.
Ersatzvornahmen aus. Von der Verantwortung, die Ihnen der
Gesetzgeber übertragen hat, können wir Sie leider nicht entbinden. Sofern Sie jedoch Ihren zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in gewohnter Weise auch weiterhin mit der Ausführung
der notwendigen Arbeiten beauftragen, können wir Ihnen den
lästigen und zeitraubenden Formularkrieg ersparen. Weitere
Informationen finden Sie unter: www.schornsteinfeger.de
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